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   BVerwG, 21.12.2006 - 5 B 9.06   

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https://dejure.org/2006,20373
BVerwG, 21.12.2006 - 5 B 9.06 (https://dejure.org/2006,20373)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2006 - 5 B 9.06 (https://dejure.org/2006,20373)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 5 B 9.06 (https://dejure.org/2006,20373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Funktion eines Instrukteurs eines städtischen Rayonkomitees des Komsomol in das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) - Bestimmung der berücksichtigungsfähigen Stellungen im Zusammenhang mit dem Tätigwerden für die Partei

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 15.00

    Ausschluss vom Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft wegen Nähe zum

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2006 - 5 B 9.06
    4 Im Grundsätzlichen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass Parteifunktionen mit der Aufgabe, den Willen der Partei in staatlichen, wirtschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen durchzusetzen, für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galten, dass das aber nicht gleichermaßen für alle Funktionen in den staatlichen, wirtschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen galt, auf die die Partei Einfluss nehmen konnte und genommen hat, woraus folgt, dass alle diejenigen Funktionen, die auch in anderen, nichtkommunistischen Staats- und Gesellschaftsordnungen erforderlich sind und ausgeübt werden z.B. die Funktion Staatsanwalt-Kriminalist , nicht als für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich bedeutsam geltend angesehen werden können (Urteil vom 29. März 2001 BVerwG 5 C 15.00 Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 3 = DVBl 2001, 1526).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 5 B 96.03

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2006 - 5 B 9.06
    Dementsprechend ist es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, zu § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG eine Kasuistik gefächert bis hin zu einzelnen detaillierten Funktionen in konkreten Einrichtungen zu entwickeln (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2004 BVerwG 5 B 94.03 und 5 B 96.03).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 5 B 94.03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufnahme eines

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2006 - 5 B 9.06
    Dementsprechend ist es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, zu § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG eine Kasuistik gefächert bis hin zu einzelnen detaillierten Funktionen in konkreten Einrichtungen zu entwickeln (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2004 BVerwG 5 B 94.03 und 5 B 96.03).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2016 - 11 A 2093/15

    Erwerb der Rechtsstellung als Spätaussiedler bei Innehaben einer herausgehobenen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 5 B 9.06 -, juris, Rdnr. 5.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116 (120), Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 5 B 9.06 -, juris, Rdnr. 5.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 5 B 9.06 -, juris, Rdnr. 5.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116 (120); ferner BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 5 B 9.06 -, juris, Rdnr. 4 f.

  • VG Köln, 30.07.2015 - 20 K 3942/13

    Berücksichtigung der Deutschkenntnisse im Rahmen der Aufnahme als Spätaussiedler

    Demnach waren hauptamtliche Funktionäre des Komsomol nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Bundesverwaltungsgerichts - unabhängig von der konkret ausgeübten Tätigkeit im Einzelfall - als bedeutsam für die Erhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems einzustufen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 09.11.2005 - 2 A 3385/04 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2006 - 5 B 9/06 -, juris; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 27.11.2014 - 4 K 4230/13 -, juris; VG Köln, Urteil vom 29.04.2014 - 3276/13 -, juris; sämtlich zu § 5 Nr. 2 b BVFG n.F.
  • VG Köln, 29.04.2014 - 7 K 3276/13

    Rechtliche Ausgestaltung des Ausschlussgrundes des § 5 Nr. 2 b BVFG hinsichtlich

    Demnach waren hauptamtliche Funktionäre des Komsomol nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Bundesverwaltungsgerichts - unabhängig von der konkret ausgeübten Tätigkeit im Einzelfall - als bedeutsam für die Erhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems einzustufen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 09.11.2005 - 2 A 3385/04 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2006 - 5 B 9/06 -, juris.
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